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Stiften mit Herz und Verstand

Es gibt viele Arten von Stiftungen. Wir informieren Sie ausführlich in einem persönlichen Gespräch, beantworten alle Ihre Fragen, damit Sie für sich eine gute Entscheidung treffen können und zudem noch Steuern sparen.

Was ist eine Stiftung?

Eine Stiftung ist ein Geschenk an die Welt. Vorrangig stellt dieses Geschenk neben dem immateriellen Wert eine Vermögensmasse dar. Häufig wird darunter eine Einrichtung verstanden, die einen bestimmten Zweck verfolgt. Dieser wird vom Stifter festgelegt. Dabei soll das Vermögen, welches der Stifter einsetzt, auf Dauer erhalten bleiben. Die Begünstigten, auch Destinatäre genannt, kommen so in den Genuss der Erträge, die der angelegte Vermögensstock erzielt. Stiftungen können in verschiedenen rechtlichen Formen und zu jedem legalen Zweck errichtet werden. Die meisten bekannten Stiftungen sind private Stiftungen des bürgerlichen Rechts und dienen gemeinnützigen Zwecken.

Man unterscheidet zwischen

  • Förderstiftungen: Sie unterstützen die Tätigkeiten anderer gemeinnütziger Organisationen, z.B. Vereinen oder Stiftungen
  • Operativen Stiftungen: Sie planen und führen selbst eigene Projekte zur Erfüllung ihres Stiftungszwecks durch

Meist sind Stiftungen auf ewig angelegt. Es werden aber auch Stiftungen mit begrenzter Lebensdauer gegründet, die ihr Vermögen nach und nach aufbrauchen, so genannte Verbrauchsstiftungen. 

Eine Stiftung hat in der Regel eine Satzung, die unter anderem die Zwecke und die Art ihrer Verwirklichung festschreibt. Nach außen wird die Stiftung von einem Vorstand vertreten. Es können satzungsgemäß aber auch zusätzliche Stiftungsorgane und Gremien eingerichtet werden. Im Unterschied zu einem Verein hat eine rechtsfähige Stiftung keine Mitglieder und unterliegt der staatlichen Stiftungsaufsicht.

Der juristische Akt der Gründung bzw. Errichtung einer Stiftung wird als Stiftungsgeschäft bezeichnet. Die Hergabe von Vermögenswerten, insbesondere für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke, nennt man die Überführung von Stiftungsvermögen in den Grundstock der Stiftung.


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