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Transparente Verwaltung.
Gerade bei gemeinnützigen Stiftungen ist es uns ein wichtiges Anliegen, die treuhänderische Verwaltung Ihrer Stiftung so kostengünstig und transparent wie möglich zu gestalten.
Verwaltung
Wenn Sie Ihre Stiftung nicht selbst verwalten wollen oder können, wenden Sie sich an die DGS als Ansprechpartnerin für rechtsfähige und treuhänderische Stiftungen. Fachanwälte übernehmen die Aufgaben, die Sie an die DGS in einem Geschäftsbesorgungsvertrag delegiert haben.
Zu den Verwaltungsaufgaben zählen:
- Kommunikation und Kontaktpflege mit den Begünstigten und Stiftungsorganen bzw. deren Gremien
- Prüfung, welche Organisationen gefördert werden können; Kommunikation mit den Begünstigten
- Erstellen von Verträgen mit Organisationen und Gremien
- Ausstellen und Einfordern von Zuwendungsbestätigungen
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- Buchführung
- Erstellen des Jahresabschlusses
- Steuererklärungen
- Behördengänge und Dialog mit denselben
- Anlage des Stiftungsvermögens
- Prüfung der Satzungskonformität