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Alles gut geregelt.

Es macht Sie frei zu wissen, dass der Nachlass nach Wunsch geregelt ist. Mit einer Stiftung legen Sie den Grundstein, um sich und anderen nahhaltig Gutes zu tun.

Ihre Vorteile

Eine Treuhandstiftung mit Ihrem Namen zeigt öffentlich, dass Sie Gutes und Bedeutendes für die Gesellschaft leisten. Mit Ihrem Engagement unterstützen Sie von Ihnen ausgewählte Projekte auf Dauer und setzen dabei Ihrem Namen ein Denkmal auf ewig. Wenn Sie möchten, können Sie auch eine Stiftung ins Leben rufen, die sich auf den Namen eines Angehörigen bezieht. So erhalten Sie sein Andenken auf lange Zeit. Sie können als Stifter natürlich auch anonym bleiben und einen Kunstnamen frei wählen.

Haben Sie vor, eine Stiftung neu zu gründen oder wurde Ihnen die Stiftung durch eine Erbschaft übertragen?

Bei einer neu gegründeten Stiftung können Sie nach dem Gesetz bis zu einer Million Euro steuerlich wirksam in das Startvermögen Ihrer Stiftung einzahlen. Die Summe können Sie entweder vollständig im Jahr der Gründung oder über einen Zeitraum von zehn Jahren steuerlich geltend machen. Bei einer durch Erbschaft übertragenen Stiftung erhöht sich der abzugsfähige Betrag auf zwei Millionen Euro.

Als Privatperson können Sie zusätzlich bis zu 20 Prozent der Gesamtsumme Ihrer Einkünfte steuerlich geltend machen. Unternehmer können jährlich sogar 0,4 %  der gesamten Umsätze und der aufgewendeten Löhne und Gehälter steuerlich wirksam zustiften. Wenn das Vermögen aus einer Erbschaft innerhalb von 24 Monaten an eine gemeinnützige Stiftung übertragen wird, fällt keine Schenkungs- und Erbschaftsteuern an.

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