Immer mehr Menschen gestalten unsere Zukunft durch die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung und erhalten mit ihrem Vermögen auf Dauer kulturelle und gesellschaftliche Werte von hohem Rang.
In der langen Stiftertradition unseres Landes genießt dieses herausragende bürgerliche Engagement höchste Anerkennung und ist für viele Menschen ein besonderes Vorbild. Der Stifter selbst gibt mit der eigenen Stiftung seinem Leben Erfüllung und Sinn.
Neben einzelnen Stifterpersönlichkeiten entscheiden sich zunehmend auch öffentliche und private Institutionen im Rahmen ihrer strategischen Zukunftsplanung oder als Teil der Unternehmensnachfolge für die Errichtung einer Stiftung. Die Sicherung des Bestandes, die Überbrückung von Finanzierungsengpässen oder die Realisierung innovativer Zukunftsprojekte stehen dabei im Vordergrund.
In der jüngsten Vergangenheit haben sich die stiftungsrechtlichen Rahmenbedingungen deutlich verbessert, so dass ein positives Klima für Stiftungsgründungen entstanden ist.
Ziel und Aufgabe der DGS ist es, die Neuerrichtung von rechtlich selbstständigen Stiftungen und insbesondere von Treuhandstiftungen durch institutionelle Stifter mit einer qualifizierten Gründungsberatung nachhaltig zu fördern und bestehende Stiftungen durch ein professionelles Stiftungsmanagement und -marketing zu optimieren.