Stifter ABC
Zustiftung
Als Zustiftung bezeichnet man die Zuwendung von Vermögenswerten, regelmäßig Geld in eine bestehende Stiftung. Zustiftungen können zu Lebzeiten, aber auch von Todes wegen erfolgen. So kann ein Stifter seine Stiftung zunächst mit einem kleineren Stiftungskapital ausstatten, um dieses Kapital nach seinen Möglichkeiten und der positiven Entwicklung seiner Stiftung durch weitere Zustiftungen, sei es zu Lebzeiten oder sei es von Todes wegen, weiter zu erhöhen.