Stifter ABC
Testierfreiheit
Der Erblasser kann durch Testament oder Erbvertrag die Erbfolge autonom gestalten. Zahlreiche Vorschriften des Erbrechts bringen zum Ausdruck, dass die privatautonomen Gestaltungsmöglichkeiten (gewillkürte Erbfolge) Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge haben.