Stifter ABC
Stiftungszweck
Der Stiftungszweck bezeichnet die spezifischen, der Stiftung zugedachten Aufgaben, je nach Persönlichkeit sowie den Wünschen und Neigungen des Stifters wird dieser der Stiftung einen bestimmten Zweck geben. Der Stiftungszweck wird in der Stiftungssatzung niedergelegt und gibt somit den Stifterwillen verbindlich wieder. Bei gemeinnützigen Stiftungen sind die förderungswürdigen Zwecke in der Abgabenordnung vorgegeben, wie z.B. die Förderung von Wissenschaft, Bildung, Kunst und Kultur, Umweltschutz, Jugend- und Altenhilfe, Sport und Wohlfahrtswesen. Neben gemeinnützigen Zwecken kann eine Stiftung auch mildtätige Zwecke verfolgen. Regelmäßig wird ein Stifter gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.