Stifter ABC
Stiftungsvermögen
Der Stifter überträgt seiner Stiftung ein Vermögen, um dauerhaft einem von ihm gewählten Zweck zu dienen. Das der Stiftung gewidmete Vermögen muss ausreichend sein, um die Erfüllung des Stiftungszwecks zu gewährleisten. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen stehen nach Abzug angemessener Verwaltungskosten für den Stiftungszweck zur Verfügung.