Stifter ABC
Stiftungsorgane
Organe der Stiftung sind regelmäßig der Vorstand oder/und ein Kuratorium. Der Vorstand oder das Kuratorium kann vom Stifter einseitig bestimmt oder aber durch Wahl festgelegt werden. Bei nicht rechtsfähigen bzw. unselbständigen Stiftungen ist ein Vorstand oder Kuratorium nicht zwingend notwendig, auf Wunsch kann der Stiftungstreuhänder diese Aufgaben übernehmen.