Stifter ABC
Stiftung zu Lebzeiten
Die meisten Stiftungen werden zu Lebzeiten des Stifters errichtet. Der Stifter hat somit die Möglichkeit, seine Stiftung aktiv mitzugestalten. Die Stiftung zu Lebzeiten des Stifters wird als sog. Anstiftung bezeichnet. Der Stifter wird in diesen Fällen in der Regel der Stiftung weiteres Vermögen durch letztwillige Verfügung übertragen. Der Stifter kann für seine Stiftung Spenden und Zustiftungen einwerben. Und schließlich bringt die lebzeitige Stiftung regelmäßig erhebliche Einsparungen bei der Einkommensteuer.