Stifter ABC

Pflichtteil

Der Erblasser kann im Testament oder Erbvertrag bestimmte Person von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen. Sind dies Abkömmlinge, Kinder, Enkelkinder oder der überlebende Ehegatte, haben diese Anspruch auf den Pflichtteil. Das gilt auch, wenn sie zwar Erbe oder Vermächtnisnehmer sind aber ihr Erbe niedriger ist als der Pflichtteil. Der Pflichtteil kann nur bei schwerwiegenden Verfehlungen gegenüber dem Erblasser, seinem Ehegatten oder einem seinen Abkömmlinge entzogen werden. Hinterlässt der Erblasser keine Abkömmlinge, haben neben dem Ehegatten auch seine Eltern ein Pflichtteilsanspruch, wenn sie durch Testament ausgeschlossen sind.
Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Werts des gesetzlichen Erbteils.