Stifter ABC
Miterbengemeinschaft
Hat der Erblasser mehrere Personen zu Erben berufen, so wird der Nachlaß bis zur Auseinandersetzung von allen Miterben als gemeinschaftliches Vermögen verwaltet. Miterbe kann auch eine Stiftung werden bzw. die Erben können beschwert werden, eine Stiftung zu errichten oder in eine bestehende Stiftung zuzustiften.