Stifter ABC
Kuratorium
Der Vorstand einer Stiftung (Stiftungsorgane), der regelmäßig über die Mittelverwendung, sowie über die Anlage des Stiftungskapitals befindet, wird häufig als Kuratorium bezeichnet. Die einzelnen Mitglieder des Gremiums nennt man Kuratoren oder Kuratoriumsmitglieder. Häufig wird der Stifter oder eine Person seines Vertrauens den Vorsitz im Kuratorium übernehmen. Nach dem Tod des Stifters kann dieses Amt beispielsweise auch von einem vom Stifter ernannten Testamentsvollstrecker fortgeführt werden.