Stifter ABC
Gesamtrechtsnachfolge
Für den Erbfall gilt der Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge. Danach gehen sämtliche Vermögenswerte automatisch auf den oder die Erben über. Ein Grundstück des Verstorbenen beispielsweise geht bereits durch den Augenblick des Erbfalles auf den Erben über, und nicht erst durch die Grundbucheintragung. Umgekehrt gilt jedoch auch, dass alle Schulden des Erblassers auf den Erben übergehen.