Stifter ABC

Gemeinnützige Stiftung

Stiftungen, die mildtätige, gemeinnützige oder kirchliche Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verfolgen und deshalb Steuererleichterungen oder -befreiungen erfahren, werden als gemeinnützige Stiftungen bezeichnet. Der überwiegende Teil der Stiftungen in Deutschland sind gemeinnützig. Ob die Vorraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllt sind, wird vom zuständigen Finanzamt nicht nur bei der Stiftungserrichtung, sondern auch in der Folgezeit fortlaufend überprüft.