Stifter ABC
Ersatzerbe
Ein Ersatzerbe tritt in die Stelle des in erster Linie berufenen Erben oder Miterben, wenn dieser z.B.vor dem Eintritt des Erbfalls stirbt.
Ein Ersatzerbe tritt in die Stelle des in erster Linie berufenen Erben oder Miterben, wenn dieser z.B.vor dem Eintritt des Erbfalls stirbt.