Stifter ABC
Erbschaftssteuer
Gemeinnützige Stiftungen sind von der Zahlung der Erbschaftssteuer befreit. Ansonsten kann, je nach Steuerklasse und Höhe des Nachlasses Erbschaftsteuer bis zu 50% vom Steuerwert der Hinterlassenschaft anfallen.

Gemeinnützige Stiftungen sind von der Zahlung der Erbschaftssteuer befreit. Ansonsten kann, je nach Steuerklasse und Höhe des Nachlasses Erbschaftsteuer bis zu 50% vom Steuerwert der Hinterlassenschaft anfallen.
