Stifter ABC

Erblasserschulden

Dies sind alle Nachlaßverbindlichkeiten, soweit diese nicht mit dem Tod des Erblassers erlöschen. Dazu zählen die sogenannten Erbfallschulden, die durch den Erbfall entstehen, insbesondere Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisse und Auflagen, aber auch die Erbschaftsteuer, die Beerdigungskosten sowie die durch Handlung eines Testamentsvollstreckers entstehenden Kosten. Für alle Nachlaßverbindlichkeiten haftet der Erbe zunächst unbeschränkt, hat aber grundsätzlich die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung.