Stifter ABC
Erblasser
Der Erblasser ist eine natürliche Person, durch deren Tod die Erbschaft auf den oder die Erben übergeht. Der Erblasser kann durch einseitige Verfügung von Todes wegen oder durch Erbvertrag den Erben bestimmen, ein Vermächtnis zuwenden, eine Auflage festlegen oder einen Verwandten oder den Ehegatten von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen.