Stifter ABC
Erbersatzsteuer
Gem. §1 Abs.1 Nr.4 Erbschaftssteuergesetz (ErbStG) unterliegen Familienstiftungen der sogenannten Ersatzerbensteuer, die turnusmäßig alle 30 Jahre anfällt. Der Steuerfreibetrag liegt bei 410.000 Euro. Die Steuer kann gem. §24 ErbStG bei einer Verzinsung von 5,5% p.a. in 30 gleichen Jahresbeiträgen entrichtet werden.