Stifter ABC
Erbe
Als Erbe bezeichnet man den Gesamtrechtsnachfolger einer Person bzw. des Erblassers. Der Erbe kann beispielsweise zur Auflage erhalten, einen Teil des Erbes in eine Stiftung einzubringen, mit einem Teil seines Erbes eine Stiftung zu errichten oder in eine bereits bestehende Stiftung zuzustiften. Diese Anordnungen können auch durch Vermächtnis erfolgen. Selbstverständlich kann Erbe im Todesfall des Erblassers auch eine Stiftung werden.