Stifter ABC
Berliner Testament
Das Berliner Testament ist eine Sonderform des gemeinschaftlichen Testaments, dessen Errichtung nur Ehegatten oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnern nach dem Lebenspartnergesetz vorbehalten ist. In dieser letztwilligen Verfügung setzen sich die Ehegatten regelmäßig gegenseitig zu Erben ein und bedenken ihre gemeinschaftlichen Kinder für den Fall des Todes des Längstlebenden bzw. im Falle des gemeinschaftlichen Versterbens. Schlusserbe kann aber auch eine Stiftung sein bzw. können die Schlusserben mit einem Vermächtnis dahingehend beschwert werden, in eine bestehende Stiftung zuzustiften (Zustiftung) oder im Wege der Auflage eine Stiftung zu errichten. Durch die Anordnung von Vor- und Nacherbfolge(Vorerbe, Nacherbe) kann sichergestellt werden, dass die Schlusserben lebenslang versorgt sind und der Nachlass bei deren Tod automatisch auf eine Stiftung als Nacherbe übergeht.