Stifter ABC
Aufsichtsbehörde
Rechtsfähige, selbständige Stiftungen unterliegen der permanenten staatlichen Stiftungsaufsicht, die in den einzelnen Stiftungsgesetzen der Bundesländer unterschiedlich geregelt ist. Zur Durchsetzung der Aufsicht dienen der Aufsichtsbehörde Auskunftsansprüche und Genehmigungsvorbehalte einerseits sowie entsprechende Informationspflichten der Stiftungsorgane andererseits. So kann die Aufsichtsbehörde beispielsweise Maßnahmen der Stiftungsorgane anordnen oder Organmitglieder abberufen. Aufsichts- und Genehmigungsbehörde sind in den meisten Bundesländern identisch.