Stifter ABC
Auflage
Als Auflage bezeichnet man eine testamentarische Anordnung (Testament), die den Erben (Erbe) verpflichtet, den ererbten Nachlass oder Teile hiervon zu einem bestimmten, vom Erblasser festgelegten Zweck zu verwenden. Auch eine Schenkung kann entsprechend unter der Auflage erfolgen, sie teilweise oder ganz zu einem bestimmten Zweck zu verwenden.