Stifter ABC
Anfallberechtigter
Für den Ausnahmefall der Auflösung einer Stiftung benennt der Stifter eine Person oder Institution, der das Vermögen nach Auflösung zukommen soll.
Für den Ausnahmefall der Auflösung einer Stiftung benennt der Stifter eine Person oder Institution, der das Vermögen nach Auflösung zukommen soll.